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Baugrundstücke zu vergeben
Die Gemeinde Sankt Wolfgang veräußert im Baugebiet „Schönbrunn-Notzing“ insgesamt 3 Baugrundstücke.
Parzellengrößen:
Parzelle 3: 680 m²
Parzelle 4: 617 m²
Parzelle 8: 675 m²
Die Bebauung ist ab Frühjahr 2025 möglich. Der Kaufpreis beträgt 295 €/m². Hinzu kommen Erschließungskosten nach dem Baugesetzbuch (170 €/m²) sowie die Erschließungskosten nach Kommunalabgabengesetz (KAG) für Abwasser und Wasserversorgung.
Wir freuen uns über Ihr Interesse. Für Rückfragen steht Ihnen der Geschäftsleiter Christian Miksch unter Tel. 08085 188-26 gerne zur Verfügung.
Für die Vergabe gelten die Vergaberichtlinien in der Fassung vom 06.02.2024.
VergaberichtlinienVergabe von Grundstücken
Bitte senden Sie das ausgefüllte Bewerbungsformular an die Gemeinde Sankt Wolfgang Hauptstraße 9, 84427 Sankt Wolfgang, oder per E-Mail an geschaeftsleitung@st-wolfgang-ob.de.
Gewerbebau
Zur Zeit stehen in Sankt Wolfgang keine Gewerbebaugrundstücke zum Verkauf zur Verfügung.
Bauanträge
Mit Einführung des digitalen Bauantrags beim Landratsamt Erding zum 01.07.2024 hat sich der Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens grundlegend geändert.
Lediglich Bauanträge, die im Genehmigungsfreistellungsverfahren zu behandeln sind und Anträge auf isolierte Ausnahmen/Befreiungen/Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften sind noch analog in dreifacher Ausfertigung (rote, gelbe und grüne Baumappe) direkt bei der Gemeinde einzureichen. Zusätzlich benötigen wir die darin enthaltenen Unterlagen digital als PDF-Dateien. Gerne per E-Mail an bauamt@st-wolfgang-ob.de
Alle übrigen Anträge sind im Landratsamt Erding einzureichen. Dies kann sowohl digital bzw. weiterhin analog geschehen.
Hierzu zählen insbesondere Anträge auf Baugenehmigung und Vorbescheid.
Digitale Anträge können nur von Entwurfsverfassern über das Bayernportal eingereicht werden.
Hier genügt bei schriftlichen Anträgen seit 01.11.2024 die Abgabe einer Ausfertigung (grüne Baumappe).
Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens erfolgt nachdem uns das Landratsamt Erding vom Eingang des Bauantrags in Kenntnis gesetzt hat.
Abweichungen und Befreiungen
Isolierte Abweichungen von der bayerischen Bauordnung (BayBO)
Wenn Ihr verfahrensfreies Vorhaben einer örtlichen Bauvorschrift widerspricht, können Sie eine Abweichung davon beantragen.
Abweichung von baurechtlichen Vorschriften
Es können gemäß Art. 63 der Bayerische Bauordnung Abweichungen zulassen werden, wenn sie unter Berücksichtigung des Zwecks der jeweiligen Anforderung sowie der Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind.
Freistellungsverfahren
Im Genehmigungsfreistellungsverfahren kann eine Gemeinde das Errichten eines
Bauvorhabens im Einzelfall für genehmigungsfrei gestellt erklären.
Bitte beachten Sie das das Freistellungsverfahren von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser wie zum Beispiel
Architekten, Bauingenieure oder staatlich geprüfte Techniker der Fachrichtung Bautechnik erstellt werden müssen.
Der Antrag kann bei der Gemeinde abgegeben werden oder online über das
Landratsamt Erding ausgefüllt werden.
Unterlagenabgabe des Bauvorhabens
Bauanträge / Vorbescheid
Verlängerung Baugenehmigung / Verlängerung Vorbescheid /
Sie können die Unterlagen beim Landratsamt Erding abgeben, oder online beantragen.
Ansprechpartner
Für Rückfragen steht Ihnen das Bauamt der Gemeinde Sankt Wolfgang jederzeit gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner
Frau Evelin Zimmer
Kontakt
Telefon 08085 188-25
bauamt@st-wolfgang-ob.de
Zimmer 04 / Erdgeschoss
Bauleitplanung
Aktuelle Bauleitplanverfahren
Sondergebiet Feuerwehrgerätehaus
Der Entwurf des Bebauungsplanes wird von 07.01.2025 bis 22.01.2025
erneut öffentlich ausgelegt.
Bekanntmachung Auslegungsbeschluss
Entwurf Bebauungsplan
Begründung
Umweltbericht
Bebauungspläne
Ansprechpartner
Frau Evelin Zimmer
Kontakt
Telefon 08085 188-25
bauamt@st-wolfgang-ob.de
Zimmer 04 / Erdgeschoss